Voraussetzungen
Um die Ausbildung zum staatlich anerkannten Kinderpfleger/in an unserer Schule zu absolvieren, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- Erfolgreicher Mittelschulabschluss
- Die Note 3 im Fach Deutsch
- Ein erfolgreich abgeleistetes Praktikum im Kindergarten / der Kinderkrippe von mindestens einer Woche
- Bewerber mit einer anderen Muttersprache als Deutsch: Nachweis über Deutschkenntnisse in Wort und Schrift auf B2 Niveau
- Gesundheitliche Eignung
Für die Arbeit mit Kindern benötigen Sie ein erweitertes Führungszeugnis. Das dazugehörige Formular erhalten die Bewerber bei der Zusage von der Schule.
Im ersten Ausbildungsjahr benötigen Sie einen Praktikumsplatz.
Wenn Deutsch nicht Ihre Muttersprache ist oder Sie ein Abschlusszeugnis aus dem Ausland besitzen:
- Bewerber mit einer anderen Muttersprache als Deutsch brauche einen Nachweis über Deutschkenntnisse in Wort und Schrift: B2-Niveau Zertifikat von Telc, Goethe-Institut oder das Deutsche Sprachdiplom.
- Abschlusszeugnisse aus dem Ausland müssen von der Zeugnisanerkennungsstelle in Gunzenhausen anerkannt werden.
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Impressionen
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Artikel
Prüfungen
Nach erfolgreicher Abschlussprüfung wird die Berufsbezeichnung „Staatlich geprüfte Kinderpflegerin“ bzw. „Staatlich geprüfter Kinderpfleger“ verliehen.
Als staatliche Schule wird kein Schulgeld erhoben.
Anschlussmöglichkeiten
Nach der Ausbildung stehen zahlreiche Möglichkeiten für den beruflichen Einsatz sowie für weiterführende Qualifikationen und Weiterbildungen offen, um die Karriere weiter auszubauen.
Einsatzbereiche nach der Ausbildung
In der Regel:
- Kindertagesstätten, d.h. Krippe, Kindergarten, Hort
- Private Haushalte
Weiterbildungsmöglichkeiten nach der Ausbildung
- Erzieherin/ Erzieher an einer Fachakademie für Sozialpädagogik
- Fachschule für Heilerziehungspflege
- Berufsoberschule (Erwerb der Fachhochschulreife oder Hochschulreife)
Stundentafel
Im Folgenden finden Sie die Stundentafel für den Ausbildungsberuf Ernährung und Versorgung. Sie gibt an, mit wie vielen Wochenstunden jedes Fach pro Jahrgangsstufe unterrichtet wird.
Ausbildung Vollzeit
Pflichtfächer | 1. Schuljahr (10. Jgst.) | 2. Schuljahr (11.Jgst.) |
---|---|---|
Religionslehre und Religionspädagogik nach Konfession | 2 | 1 |
Deutsch und Kommunikation | 3 | 3 |
Englisch | 2 | 1 |
Politik, Gesellschaft und Berufskunde | 2 | 2 |
Pädagogik und Psychologie | 3 | 4 |
Ökologie und Gesundheit | 2 | 2 |
Rechtskunde | - | 1 |
Mathematisch-naturwissenschaftliche Erziehung | 1 | 2 |
Praxis- und Methodenlehre und Medienerziehung | 3 | 3 |
Werkerziehung und Gestaltung | 2 | 2 |
Musik und Musikerziehung | 2 | 2 |
Sport- und Bewegungserziehung | 2 | 2 |
Hauswirtschaftliche Erziehung | 3 | 2 |
Säuglingsbetreuung | 2 | - |
Sozialpädagogische Praxis 2) | 6 | 7 |
Summe | 35 | 34 |
- Beziehungsweise das Fach Ethik und ethische Erziehung im Fall des § 37
- Zeitstunde, soweit in außerschulischen Einrichtungen durchgeführt
Ausbildung Teilzeit
Pflichtfächer | 1. Schuljahr (10. Jgst.) | 2. Schuljahr (11.Jgst.) | 3. Schuljahr (12.Jgst.) |
---|---|---|---|
Religionslehre und Religionspädagogik nach Konfession | 2 | 1 | - |
Deutsch und Kommunikation | 2 | 2 | 2 |
Englisch | 1 | 2 | - |
Politik, Gesellschaft und Berufskunde | 2 | 2 | - |
Pädagogik und Psychologie | 2 | 2 | 3 |
Ökologie und Gesundheit | 2 | 2 | - |
Rechtskunde | - | - | 1 |
Mathematisch-naturwissenschaftliche Erziehung | 1 | 2 | - |
Praxis- und Methodenlehre und Medienerziehung | 2 | 2 | 2 |
Werkerziehung und Gestaltung | 2 | - | 2 |
Musik und Musikerziehung | - | 2 | 2 |
Sport- und Bewegungserziehung | - | 2 | 2 |
Hauswirtschaftliche Erziehung | 2 | 3 | - |
Säuglingsbetreuung | - | 2 | - |
Sozialpädagogische Praxis 2) | 6 | - | 7 |
Summe | 24 | 24 | 21 |
- Beziehungsweise das Fach Ethik und ethische Erziehung im Fall des § 37
- Zeitstunde, soweit in außerschulischen Einrichtungen durchgeführt