Mehrere Kinder hören zu

Prüfungen

Nach erfolgreicher Abschlussprüfung wird die Berufsbezeichnung „Staatlich geprüfte Kinderpflegerin“ bzw. „Staatlich geprüfter Kinderpfleger“ verliehen.

Als staatliche Schule wird kein Schulgeld erhoben.

Logo Europäischer Sozialfonds Logo Erasmus Projekt Logo Handwerkskammer Schwaben Logo IHK Schwaben Logo KMK Fremdsprachenzertifikat Logo QMBS

Top