Prüfungen
Auch das Prüfungswesen wurde modernisiert, so dass die bisherige Zwischenprüfung ersatzlos entfällt. Die Abschlussprüfung wird gestreckt, d. h. zum Termin der bisherigen Zwischenprüfung findet Teil 1 und am Ende der Ausbildung dann Teil 2 der Abschlussprüfung statt.
Teil 1 der gestreckten Abschlussprüfung
Termin: Nach 18 Monaten (2.Ausbildungsjahr)
Inhalte | Prüfungszeit | Gewichtung | Durchführung |
---|---|---|---|
Leistungserstellung, Logistik, Beschaffung und Buchhaltung | 90 Minuten | 25% | schriftlich |
Teil 2 der gestreckten Abschlussprüfung
Termin: Am Ende der Ausbildung
Inhalte | Prüfungszeit | Gewichtung | Durchführung |
---|---|---|---|
Wirtschaft- und Sozialkunde | 60 Minuten | 10% | schriftlich |
Marketing, Vertrieb, Personalwesen und kaufmännische Steuerung und Kontrolle | 150 Minuten | 35% | schriftlich |
Fachaufgabe in der Einsatzgebiet (Fallbezogenes Fachgespräch) | 20 Minuten | 30% | mündlich |
Die Abschlussprüfung ist bestanden, wenn die Leistungen
- im Gesamtergebnis von Teil 1 und Teil 2 mit mindestens „ausreichend“,
- im Ergebnis von Teil 2 der Abschlussprüfung mit mindestens „ausreichend“,
- in mindestens zwei Prüfungsbereichen von Teil 2 der Abschlussprüfung mit mindestens
- „ausreichend“ und
- in keinem Prüfungsbereich von Teil 2 mit „ungenügend“ bewertet worden sind.