In der Lehrerausbildung im 1. Ausbildungsjahr werden Erst- und Zweitfachseminare unterschieden. Während die beiden anderen Seminarlehrer an unserem Haus (= Seminarlehrer I) die Referendare in der jeweiligen beruflichen Fachrichtung von Dienstag bis Donnerstag ausbilden, kommen im Sozialkundeseminar beim Seminarlehrer II immer montags Referendare von ganz unterschiedlichen beruflichen Fachrichtungen und Schulen zusammen, um einerseits in Fachsitzungen theoretische Fragestellungen für einen guten Sozialkundeunterricht zu besprechen und andererseits die eigenen Sozialkundestunden in Neusäß zu unterrichten. Dabei schauen wir uns gegenseitig im Unterrichtsalltag über die Schulter und können uns durch eine konstruktive Feedbackkultur sowie Reflexionsfähigkeit somit stets weiterentwickeln.

Handlungsleitend ist für unseren Unterricht dabei das „Münchner Manifest vom 26. Mai 1997: „Der demokratische Rechtsstaat lebt vom mündigen Mitdenken und Mittun seiner Bürger und ihrer Bereitschaft, sich selbst- und sozialverantwortlich ein Urteil zu bilden, in der Verfassung normierte Regeln und Werte zu respektieren und sich für sie zu engagieren.“ In Anlehnung an G. Sartori versuchen wir unseren Schüler unsere Demokratie verständlich zu machen, denn nur dann ist unsere Demokratie lebensfähig.

Im Rahmen des Zweiten Staatsexamens für das Lehramt an beruflichen Schulen müssen die Referendare dabei eine Lehrprobe im Unterrichtsfach Sozialkunde abhalten, sich aussuchen, ob sie eine schriftliche Hausarbeit entweder im Erst- oder Zweitfach schreiben möchten sowie eine mündliche Prüfung in der Didaktik des Zweitfaches absolvieren. Des Weiteren fließen die Eindrücke der Seminarlehrer I und II in ein schriftliches Gutachten ein, welches der Seminarvorstand erstellt.

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